Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
  3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
  5. Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, reine Übernachtung ohne Zusatzleistung 10 %.
  6. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  7. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

    Stornobedingungen:
    Im Falle einer Stornierung, kurzfristigen Änderung oder vorzeitigen Abreise gelten folgende Stornokosten:
    – Langfristige Stornierung oder Umbuchung 20,- Euro
    – Storno vier Wochen vor Anreise 10% des Reisepreises
    – Storno drei Wochen vor Anreise 50% des Reisepreises
    – Storno ab zwei Wochen vor Anreise 90% des Reisepreises
    – Keine Erstattung bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise.

    Im Fall einer Stornierung bemühen wir uns die Wohnung/das Haus weiterzuvermieten, sollte dies der Fall sein zahlen Sie lediglich 20 € Verwaltungsgebühr.

    Eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtpreises ist direkt nach Buchung erforderlich.
    Zahlung des Restbetrages –  drei Wochen vor Anreise per Überweisung.

    Kurzfristige Buchungen können bei Anreise bezahlt werden – entweder in BAR oder mit EC Karte.
    Sie erhalten eine separate Rechnung mit den Infos zur Anreise.